für Unternehmen ab ca. 20 Mitarbeiter, die einen Ersthelfer und einen Brandschutzhelfer haben.
Wir möchten ihnen die Unsicherheit nehmen und Handlungskompetenz für den Notfall vermitteln.
Der Erste-Hilfe-Lehrgang entspricht den Vorgaben der Unfallversicherungsträger (DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001) sowie der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) für alle Führerscheinklassen. Die Ausbildung ist u.a. für Unternehmen und Vereine von der Berufsgenossenschaft und Unfallkasse vorgeschrieben und kann direkt über diese abgerechnet werden. Ihnen entstehen kein Kosten!
Werden auch Sie ein Ersthelfer. Notfallsituationen können auch Ihnen und Ihren Familienmitgliedern, Freunden und Kollegen im Alltag begegnen. Diese treten unerwartet und außerhalb Ihrer täglichen Routine auf, weshalb oft die Erfahrung und Sicherheit fehlt, um souverän reagieren zu können. Mit unseren Seminaren möchten wir Sie für dieses Thema sensibilisieren.
Notfallsituationen passieren immer unerwartet. Laut einer Statistik der DGUV kam es im Jahr 2014 zu 1.044.057 meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfällen - Notfallsituationen wie Herzinfarkte oder Schlaganfälle nicht miteingerechnet. Sie können die die Sicherheit in Ihrem Betrieb erhöhen, indem Sie für eine ausreichende Anzahl an Ersthelfer sorgen und diese in regelmäßigen Abständen fortbilden lassen.
Um ein betrieblicher Ersthelfer zu werden, müssen Sie an einem Erste-Hilfe-Lehrgang teilnehmen, welcher 9 Unterrichtseinheiten umfasst.
Um ein betrieblicher Ersthelfer zu bleiben, müssen sie ihr Wissen mit einem Erste-Hilfe-Training, welches ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten umfasst, alle 2 Jahre auffrischen bzw. ergänzen.
Wir sind von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen als ermächtigte Stelle zur Aus- und Fortbildung von Ersthelfern anerkannt. Somit können wir direkt mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen und das Seminar bleibt für Sie kostenfrei.
Um eine optimale Erste-Hilfe-Aus- oder Fortbildung für Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeiter zu gewährleisten, kann die Schulung direkt in Ihren Räumlichkeiten erfolgen. Auf diese Weise können wir besser auf die örtlichen Gegebenheiten Ihres Unternehmens und das vorhandene Material eingehen. Bei Bedarf könne wir auch geeignete räumlichkeiten vermitteln
Die Themenschwerpunkte und Inhalte der Schulung werden auf die Berufszweige Ihrer Mitarbeiter zugeschnitten
Der Schutz ihrer Mittarbeiter und Sachwerte durch Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer ist laut § 10 ArbSchG, laut ASR 2.2 der Berufsgenossenschaft und laut der DGUV vorgeschrieben. Wir bieten bequeme Inhouse Schulungen zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer an. So können Sie Ihre Mitarbeiter oder Ihr Team effizient und kostengünstig weiterbilden.
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern daher eine angemessene Aufmerksamkeit für dieses Thema. Zum betrieblichen Brandschutz gehören unter anderem eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Martin Pfister · Hauptstr. 51, 97456 Dittelbrunn · 09721-538 12 64 ·
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